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Der Planungsprozess des Streckenzugs B508/B62

Der Planungsprozess des Streckenzugs B508/B62

Die sechs Teilprojekte des Streckenzugs B508/B62 befinden sich in unterschiedlichen Planungsstadien. Nachfolgend finden Sie Informationen zum Planungsablauf und zu den Planungsstadien der jeweiligen Teilprojekte. Erfahren Sie zudem mehr zur Straßenbauplanung in einem Kurz-Video.

 

Planungsschritt 1: Linienfindung / Vorplanung
In der Phase der Vorplanung, die mehrere Jahre in Anspruch nimmt, muss die bestmögliche Linie, das heißt der Verlauf der geplanten Straße, für jede einzelne Ortsumgehung gefunden werden. Die Planung der drei Ortsumgehungen Kreuztal-Ferndorf , Hilchenbach und Erndtebrück befindet sich derzeit in dieser Planungsphase. Eine Besonderheit hierbei ist, dass die Ortsumgehung Kreuztal-Ferndorf und die Ortsumgehung Hilchenbach aufgrund ihres gemeinsamen Verknüpfungspunkts im Bereich der L728 in direkter Abhängigkeit zueinander stehen. Das Finden der bestmöglichen Linie erfolgt in einem Abwägungsprozess. Die Bewertung der verschiedenen Varianten wird anhand von Kriterien durchgeführt. Nach der Erstellung der Unterlagen der Voruntersuchung wird die Phase der Vorplanung abgeschlossen. An die Vorplanung schließt die Bestimmung der Linie durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) im sogenannten Linienbestimmungsverfahren an.

 

Planungsschritt 2: Entwurfsplanung / Vorentwurf
Wenn die Vorzugsvariante feststeht und die Linie durch das BMDV formal im Linienbestimmungsverfahren bestimmt ist, kann in der nächsten Planungsphase der Vorentwurf im Detail ausgearbeitet werden. Im Zuge der Entwurfsplanung werden Detailpläne erstellt und die Kosten der Maßnahmen berechnet. In diesem Planungsstadium befindet sich aktuell die Ausbaumaßnahme der B62 zwischen Hilchenbach-Lützel und Erndtebrück-Grünewald mit Anlage einer Dreistreifigkeit – durch den Bau eines Überholfahrstreifens in zwei Bereichen  – und Bahnübergangsbeseitigung Altenteich. Bei diesem Projekt wurde kein Linienbestimmungsverfahren durchgeführt, da es sich um eine Ausbaumaßnahme im Bestand und somit um keinen Neubau handelt.

 

Planungsschritt 3: Planfeststellungsverfahren
Nach der Genehmigung des Vorentwurfs durch das BMDV beginnt die nächste Planungsphase. Hierbei handelt es sich um die Genehmigungsplanung für das anschließende Planfeststellungsverfahren. In diesem formellen Prozess werden die gesamten Planungsunterlagen noch einmal öffentlich ausgelegt und erörtert. Es besteht die Möglichkeit im Rahmen des Verfahrens öffentliche und private Einwendungen bezüglich des Projektes einzureichen. Diese werden dann abgewogen und gegebenenfalls in der Planung berücksichtigt. Als Abschluss des Planfeststellungsverfahrens erfolgt der Planfeststellungsbeschluss durch die zuständige Planfeststellungsbehörde (in diesem Fall die Bezirksregierung Arnsberg). Dieser kann innerhalb einer festgesetzten Frist beklagt werden. In dieser Planungsphase befindet sich die Teilortsumgehung Kreuztal

 

Planungsschritt 4: Ausführungsplanung / Bau
Nachdem der Planfeststellungsbeschluss erteilt wurde und unanfechtbar ist, schließt die Phase der Ausführungsplanung an. Diese nimmt erneut einige Zeit in Anspruch. Auf Grundlage der Ausführungsplanung erfolgt die Ausschreibung der Maßnahme und der Bau kann beginnen. Am Ende dieses Planungsprozesses steht dann das abgeschlossene Projekt. Die Ausbaumaßnahme im Bestand der B62 zwischen Knotenpunkt B62/B508 (Kronprinzeneiche) und Knotenpunkt B62/L722 bei Hilchenbach-Lützel wurde Ende des Jahres 2019 abgeschlossen.

 

Ablaufgrafik Planungsstand

 

Diese Grafik finden Sie in der Mediathek.

Weiterführende Informationen zum Planungsprozess und Bau finden Sie auf der Webseite von Straßen.NRW.

 

YouTube-Video: Straßenbauplanung in NRW

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