B508n Teilortsumgehung Kreuztal – Klage vor dem Oberverwaltungsgericht verhandelt
Am 5. Februar 2021 hat das Oberverwaltungsgericht in Münster die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Teilortsumgehung Kreuztal verhandelt. Die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Planfeststellungsbehörde und der Landesbetrieb Straßenbau als Vorhabensträger warten nun auf die schriftliche Urteilsverkündung. Aus der Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts geht hervor, dass die Abwägung der festgesetzten naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen bemängelt wird. Demnach wird der Neubau der Teilortsumgehung für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Der Antrag auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses sowie weitere Klagepunkte wurden jedoch abgewiesen, was die bisherige Planung als rechtssicher bestätigt.
Was bedeutet das für das Projekt 57-verbinden:
Grundsätzlich besteht nach § 75 Abs. 1a Verwaltungsverfahrensgesetz die Möglichkeit, Abwägungsmängel mithilfe einer Planergänzung zu beheben. Gemeinsam mit der Bezirksregierung wird Straßen.NRW nun intensiv beraten und abstimmen, inwiefern der Planfeststellungsbeschluss ergänzt werden kann.