B62 Hilchenbach-Lützel bis Erndtebrück-Grünewald
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Übersicht
Die 3,6 km lange Ausbaumaßnahme der B62 befindet sich zwischen Hilchenbach-Lützel und Erndtebrück-Grünewald.
In aller Kürze
- B62 von Hilchenbach-Lützel bis Erndtebrück-Grünewald
- Ausbaumaßnahme
- Länge: 3,6 km
- Planungsstand: Erstellung des Vorentwurfs
-
Voraussichtliche Gesamtkosten: 22,1 Mio. €
Hintergrund des Teilprojekts
Wo wird geplant?
Die 3,6 km lange Ausbaumaßnahme der B62 befindet sich zwischen Hilchenbach-Lützel und Erndtebrück-Grünewald.
Was wird geplant?
Bestandteile des Ausbaus der B62 sind zum einen die Anlage einer Dreistreifigkeit für gesicherte Überholmöglichkeiten in zwei Bereichen (Regelquerschnitt RQ 11,5+) und zum anderen die Beseitigung des Bahnübergangs Altenteich. Hierbei soll in Zukunft die Bahnstrecke mittels eines Brückenbauwerks gekreuzt werden. Des Weiteren wird ein fahrbahnbegleitender Radweg vorgesehen.
Was ist bereits passiert?
Für diesen Teilabschnitt hat Straßen.NRW im Jahr 2015 eine Bürgerinformationsveranstaltung in Erndtebrück durchgeführt. Weiter hat 2016 zum Projekt eine Informationsveranstaltung bezüglich des geplanten Flurbereinigungsverfahrens durch die Bezirksregierung Arnsberg stattgefunden. Bei diesem Verfahren soll der Landverlust, der durch die Straßenplanung verursacht wird, auf eine größere Anzahl Eigentümer verteilt und damit die Belastung einzelner Grundstückseigentümer minimiert werden. Es handelt sich dabei um die Neuordnung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes. Bei der Veranstaltung wurden die verschiedenen Verfahrensarten sowie der Ablauf erläutert. In einem anschließenden Workshop konnten die von dem Flurbereinigungsverfahren Betroffenen und die Träger öffentlicher Belange erste Anregungen zur Wege- und Kompensationsplanung sowie zum Flurbereinigungsverfahren geben. Im Oktober 2019 fand der zweite Arbeitskreistermin zur landschaftspflegerischen Begleitplanung statt. Die Genehmigung des Vorentwurfs durch das Bundesverkehrsministerium liegt seit dem 16.10.2024 vor.
Wie ist der aktuelle Stand?
Die Planunterlagen werden anhand der Prüfanmerkungen der Genehmigung für das Planfeststellungsverfahren aktualisiert und vorbereitet. Des Weiteren startet das Flurbereinigungsverfahren, welches durch die Bezirksregierung Arnsberg durchgeführt wird.
Was sind die nächsten Schritte?
Wenn die Planunterlagen aufbereitet worden sind, kann das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. Dabei prüft die Bezirksregierung die Planunterlagen, den Ablauf und die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens, überzeugt sich davon, dass die Formvorschriften eingehalten, die Einwendungen gegen den Plan ausreichend erörtert wurden und ob alle beteiligten Behörden, Träger öffentlicher Belange und Verbände die Möglichkeit zur Stellungnahme hatten. Neben dem Planfeststellungsverfahren wird im Zuge dieses Projektes, wie bereits erwähnt, ein Flurbereinigungsverfahren durch die Bezirksregierung Arnsberg durchgeführt. Die Flurbereinigung und die Planfeststellung werden parallel betrieben.